Sprechstunde

In einer so genannten psychotherapeutischen Sprechstunde oder einem psychotherapeutischen Erstgespräch klärt ein Psychologischer Psychotherapeut, ob bei Ihnen der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegt und welche Behandlung ratsam ist.

Im Anschluss an die Sprechstunde erhalten Sie von mir eine schriftliche Rückmeldung auf dem Formular „PTV 11“ über das Ergebnis der Sprechstunde. Die Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.