Ihre Krankenversicherung (und ggf. Beihilfe) übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Praxis zu dem in Ihrem Vertrag vereinbarten Anteil und Umfang.
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Therapie telefonisch bei Ihrer Versicherung folgende Fragen zu klären:
1. Umfasst Ihr Versicherungsschutz ambulante Psychotherapie und wie viele Sitzungen jährlich?
2. Übernimmt Ihre Versicherung die Kosten vollständig oder gibt es Eigenanteile?
3. Welche Unterlagen werden für die Genehmigung benötigt?